Gewerberaummiete: Mehrkostenerstattung bei unterlassener Zurverfügungstellung der angemieteten Räumlichkeiten; Beweiserhebung über Mietdifferenzschaden
Sozialgerichtliches Verfahren - Behindertenrecht - Beurteilung des Grads der Behinderung durch das Gericht - kein persönlicher Eindruck vom behinderten Menschen erforderlich - persönliche Anhörung nicht vorgesehen - Parteivernehmung kein zulässiges Beweismittel - Ausnahme bei besonderer Sachaufklärungspflicht - Darlegungsanforderungen im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nähe zum rechtlichen Gehör - Obliegenheit zur Sachverhaltsbeibringung gegenüber dem Gericht in schriftlicher Form - gerichtliche Entscheidung trotz angekündigter Verhandlungsteilnahme - verpasster Verhandlungstermin - Zugverspätung - telefonische Ankündigung des späteren Erscheinens - letzte mitgeteilte Zeit des Eintreffens - Ablauf einer angemessenen Wartefrist - Entscheidung des Gerichts nach 20 Minuten - Gehörsrüge - erforderliche Darlegung des fehlenden Verschuldens und des (verspäteten) Aufsuchens des Gerichts
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Fachanwältin für Familienrecht gegen ein auf dieses Rechtsgebiet bezogenes befristetes Tätigkeitsverbot (§ 114 Abs 1 Nr 4 BRAO) - unzureichende Darlegung einer Verletzung der Berufsfreiheit durch angegriffene anwaltsgerichtliche Entscheidungen
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG HE - unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit - insb mangelnde Darlegung zur Zulässigkeit der im fachgerichtlichen Verfahren gestellten Anträge sowie zum Vorliegen einer subjektiven Rechtsverletzung
Nichtannahmebeschluss: Verfristung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein sozialgerichtliches Verfahren - offensichtlich unzulässige Rechtsbehelfe halten Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen - allerdings verfassungsrechtliche Bedenken bzgl angegriffener Entscheidung des SG