Erneute unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) - unzureichende Darlegungen zum Umfang der durch die vorgelegten Normen bewirkten Ungleichbehandlung - zudem unzureichende Ausführungen zum Gleichlauf des verfahrensgegenständlichen landesrechtlichen Zusatzversorgungssystems mit derjenigen Rechtslage, die den herangezogenen Leitentscheidungen des BGH zugrunde lag
Elektronischer Rechtsverkehr: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Übermittlung einer Berufungsbegründung per beA