Verbindung
Verbindungen werden gesucht …
Wie hängen zwei Vorschriften oder Entscheidungen zusammen? Junoda sucht die Wege zwischen ihnen durch den Graphen — über Entscheidungen, die beide anwenden, über Verweise und Zitierungen — und nennt zu jedem Schritt die Kante und ihre Randnummer.
3-mal verbunden, u. a. über § 48 SächsBG · § 5 SächsRiG · § 47 SächsBG
Verbindung ansehen →3-mal verbunden, u. a. über § 90 SächsBeamtVG · § 47 SächsBG · § 48 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes · § 90 SächsBeamtVG
2-mal verbunden, u. a. über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes · § 47 SächsBG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über Art. 10 4. DRÄndG SN · § 5 SächsRiG
Verbindung ansehen →2-mal verbunden, u. a. über § 90 SächsBeamtVG · § 48 SächsBG
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Einmal verbunden, über Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Verbindung ansehen →Die Verbindungen stehen auch in der Junoda-API zur Verfügung, mit einem Schlüssel mit dem Scope graph:lesen — Details in der Entwicklerdokumentation.
curl "https://junoda.de/api/v1/verbindungen?von=S%C3%A4chsRiG%2F64" \
-H "Authorization: Bearer $JUNODA_SCHLUESSEL"