Erwägungsgrund 1 32006D0006
in der Erwägung, dass die Organe der Europäischen Gemeinschaften in gegenseitigem Einvernehmen die Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung zur Ergänzung der Versorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten, der an einer schweren oder längeren Krankheit leidet, oder der behindert ist, festlegen müssen —