Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2005 zur Annahme der Regelung zur Festlegung der Modalitäten für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung zur Ergänzung der Versorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten, der an einer schweren oder längeren Krankheit leidet oder der behindert ist (2006/6/EG, Euratom)
Der überlebende Ehegatte erhält auf der Grundlage der Artikel 4, 5, 6 und 7 eine finanzielle Unterstützung, sofern eine schwere oder längere Krankheit oder eine Behinderung anerkannt worden ist; diese Unterstützung wird wie folgt berechnet:
Art. 10 32006D0006
Art. 10 32006D0006Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen