Art. 11 32006D0006
Der Finanzbeitrag des Organs erfolgt monatlich, wenn die schwere oder längere Krankheit oder die Behinderung laut dem ärztlichen Gutachten einen Monat überschreitet; andernfalls erfolgt eine einmalige Zahlung.
Der Finanzbeitrag des Organs erfolgt monatlich, wenn die schwere oder längere Krankheit oder die Behinderung laut dem ärztlichen Gutachten einen Monat überschreitet; andernfalls erfolgt eine einmalige Zahlung.