Art. 6 32006D0006
Die Stellungnahme zur sozialen Situation des Antragstellers wird von einem Sozialberater des gemäß Artikel 3 zuständigen Organs abgegeben. Diese Stellungnahme trägt dem ärztlichen Gutachten Rechnung und umfasst eine Prüfung der sozialen Situation und des tatsächlichen Bedarfs aufgrund der Krankheit oder der Behinderung sowie der Einkünfte und finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers. Auf der Grundlage des ärztlichen Gutachtens und der genannten Prüfung unterbreitet der Sozialberater gemäß Artikel 10 Vorschläge hinsichtlich des Betrags der finanziellen Unterstützung, der Dauer der Unterstützung und, falls er dies für erforderlich erachtet, des Erfordernisses, die soziale Situation und den Gesundheitszustand des Betroffenen erneut zu prüfen. Bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Antragsteller und dem Sozialberater über die soziale und wirtschaftliche Situation wird die Akte einem auf Initiative der Kommission eingerichteten paritätischen Ausschuss vorgelegt.