Erwägungsgrund 1 32006D0771
Nichtdiskriminierung ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Diesem Prinzip sollte in allen Politikbereichen der Europäischen Union Rechnung getragen werden.
Nichtdiskriminierung ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Diesem Prinzip sollte in allen Politikbereichen der Europäischen Union Rechnung getragen werden.