Erwägungsgrund 14 32006D0771
Im Rahmen des Europäischen Jahres soll auch das Problem der Mehrfachdiskriminierung, d. h. der Diskriminierung aufgrund von zwei oder mehreren der Gründe, die in Artikel 13 des Vertrags aufgeführt sind, aufgegriffen werden. Damit soll auch eine ausgewogene Vorgehensweise gegen alle dort genannten Gründe gefördert werden.