Erwägungsgrund 4 32006D0771
Mit Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird ein Verbot der Diskriminierung aus einer Vielzahl von Gründen aufgestellt, während mit Artikel 23 die Verpflichtung festgeschrieben wird, die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen.