Erwägungsgrund 15 32006D0771
Aufgrund der unterschiedlichen Fortschritte, die auf einzelstaatlicher Ebene erzielt wurden, müssen auf europäischer und nationaler Ebene Sofortmaßnahmen im Bereich der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ergriffen werden; gemäß dem Subsidiaritätsprinzip müssen die meisten Aktionen des Europäischen Jahres auf die nationale Ebene verlagert werden.