Erwägungsgrund 3 32008D0590
Die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Praxis muss durch eine bessere Zusammenarbeit sowie durch einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den Gremien, die in den Mitgliedstaaten für die Förderung der Chancengleichheit zuständig sind, und der Kommission neue Impulse erhalten.