Art. 8 32009D1011
(1)
Die Beratungen des Ausschusses sind in Den Haag abzuhalten, sofern der Verwaltungsrat keine anders lautende Entscheidung trifft.
(2)
Reisekosten und Spesen, einschließlich Hotelkosten, sind den Ausschussmitgliedern und den Bewerbern, die zu Tests und Bewerbungsgesprächen eingeladen wurden, nach den geltenden Bestimmungen zu erstatten.