Art. 33 32009D0917
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihr innerstaatliches Recht mit diesem Beschluss bis zum 27. Mai 2011 in Einklang steht.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ihr innerstaatliches Recht mit diesem Beschluss bis zum 27. Mai 2011 in Einklang steht.