Erwägungsgrund 10 32010D0670
Die Finanzierung nach diesem Beschluss sollte Projekten vorbehalten sein, bei denen Technologien zum Einsatz kommen, die gemessen am neuesten Stand der Technik in wichtigen Teilbereichen der einzelnen Technologien innovativ sind. Diese Technologien sollten kommerziell noch nicht verfügbar, jedoch ausgereift genug sein, um für die Demonstration in vorkommerziellem Maßstab in Betracht zu kommen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass technische Risiken unvermeidbar sind, sollten sie angemessene Aussichten auf eine erfolgreiche Demonstration bieten, und die Demonstration sollte in einem Maßstab vorgesehen sein, bei dem bei weiterer Maßstabsvergrößerung nicht mit wesentlichen Zusatzproblemen zu rechnen ist. Sie sollten in hohem Maße serienfähig sein und somit gute Aussichten dafür bieten, sowohl in der Europäischen Union als auch weltweit den CO2-Ausstoß kostengünstig zu senken. Folglich sollten ausschließlich Projekte, die bestimmten Projektkategorien zugeordnet werden können und bestimmte, in diesem Beschluss genannte Voraussetzungen erfüllen, für eine Finanzierung in Betracht kommen.