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Ein Projekt ist förderfähig, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: a) das Projekt muss in eine der Kategorien nach Anhang I Teil A fallen; b) das Projekt muss den Anforderungen nach Anhang I Teil B entsprechen; c) die in Anhang I Teil A.II aufgeführten Projekte müssen ihrer Art nach innovativ sein. Vorhandene, bewährte Technologien sind nicht förderfähig.
Ist ein Mitgliedstaat nicht in der Lage, der EIB gemäß Artikel 5 Absatz 3 Vorschläge für Projekte zu unterbreiten, die die geltenden Schwellenwerte einhalten und unter eine der Unterkategorien gemäß Anhang I Teil A.II fallen, so kann dieser Mitgliedstaat Vorschläge für Projekte unterhalb der Schwellenwerte, die unter eine der betroffenen Unterkategorien fallen, unterbreiten, welche abweichend von Absatz 1 als förderfähig erachtet werden.
die Projekte müssen auf einem kostenwirksamen Ansatz beruhen und technisch und finanziell kohärent sein;
der Vorschlag war förderfähig und hat die geltenden Schwellenwerte für die Zuschlagskriterien des Absatzes 5 Buchstaben a und b erfüllt,
Für eine Förderung in Betracht kommen nur Vorschläge, die eingereicht wurden von: Ist der betreffende Mitgliedstaat mit einer Einreichung eines Vorschlags gemäß…
die Projekte erwirtschaften nicht genügend eigene Einnahmen zur Deckung ihrer Investitionskosten, um die Ersetzung möglicher Unterstützung und Investitionen aus…
Durch die Förderfähigkeitskriterien werden die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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