Beschluss der Kommission vom 3. November 2010 über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen, und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien im Rahmen des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7499) (2010/670/EU)
Am 7. Oktober 2009 nahm die Kommission die Mitteilung „Investitionen in die Entwicklung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen“ an, in der sie betont, welche Bedeutung der im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Finanzierung für die Durchführung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan) in Bezug auf die erforderlichen Demonstrationsprojekte zukommt.
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