Beschluss der Kommission vom 3. November 2010 über Kriterien und Maßnahmen für die Finanzierung von kommerziellen Demonstrationsprojekten, die auf eine umweltverträgliche Abscheidung und geologische Speicherung von CO2 abzielen, und von Demonstrationsprojekten für innovative Technologien für erneuerbare Energien im Rahmen des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 7499) (2010/670/EU)
Um zu gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte wie vorgesehen durchgeführt und die Mittel wirksam verwendet werden, sollten die Finanzhilfebeschlüsse mit der Voraussetzung verknüpft sein, dass innerhalb einer vorgegebenen Frist nach Annahme der Finanzhilfebeschlüsse alle einzelstaatlichen Genehmigungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union erteilt worden sind und die Geldgeber die endgültigen Investitionsentscheidungen getroffen haben.
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