Erwägungsgrund 8 32011D0168
Die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Bestimmungen des internationalen Strafrechts sind in anderen internationalen Übereinkünften zu berücksichtigen.
Die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Bestimmungen des internationalen Strafrechts sind in anderen internationalen Übereinkünften zu berücksichtigen.