Erwägungsgrund 15 32011D0168
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten die praktischen Maßnahmen, die für die Anwendung des Römischen Statuts erforderlich sind, uneingeschränkt unterstützen.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten sollten die praktischen Maßnahmen, die für die Anwendung des Römischen Statuts erforderlich sind, uneingeschränkt unterstützen.