Erwägungsgrund 1 32011D0432
Die Union wirkt auf die Errichtung eines gemeinsamen Rechtsraums hin, der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen basiert.
Die Union wirkt auf die Errichtung eines gemeinsamen Rechtsraums hin, der auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen basiert.