Erwägungsgrund 12 32011D0432
Wenn die Mitgliedstaaten der Kommission die Informationen zu ihrer/ihren Zentralen Behörde(n) und zu ihren Rechtsvorschriften, Verfahren und Dienstleistungen mitteilen, sollten sie das von der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht empfohlene und veröffentlichte Formular „Landesprofil“ verwenden, wenn möglich in elektronischer Form.