Erwägungsgrund 17 32011D0503
Zu diesem Zweck wird Spanien aufgefordert, der Kommission vierteljährlich die statistischen Daten vorzulegen, die benötigt werden, um die Entwicklung des Arbeitsmarktes nach Wirtschaftszweigen und Berufen zu ermitteln. Der erste Vierteljahresbericht ist vor dem 31. Dezember 2011 vorzulegen.