Erwägungsgrund 24 32011D0503
Zu Überwachungszwecken ist die Pflicht vorzusehen, die Kommission über Einzelheiten der Maßnahmen, die Spanien auf der Grundlage dieses Beschlusses trifft, zu unterrichten —
Zu Überwachungszwecken ist die Pflicht vorzusehen, die Kommission über Einzelheiten der Maßnahmen, die Spanien auf der Grundlage dieses Beschlusses trifft, zu unterrichten —