Erwägungsgrund 21 32011D0503
Für das Recht der Familienangehörigen rumänischer Arbeitnehmer, in Spanien eine Beschäftigung aufzunehmen, sollte mutatis mutandis Anhang VII Teil 1 Nummer 8 der Beitrittsakte von 2005 gelten.
Für das Recht der Familienangehörigen rumänischer Arbeitnehmer, in Spanien eine Beschäftigung aufzunehmen, sollte mutatis mutandis Anhang VII Teil 1 Nummer 8 der Beitrittsakte von 2005 gelten.