Erwägungsgrund 19 32011D0503
Es ist deshalb nicht angezeigt, die Wiedereinführung der Beschränkungen auch hinsichtlich rumänischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, die bereits auf dem spanischen Arbeitsmarkt beschäftigt sind, und rumänischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen, die bereits als Arbeitsuchende bei der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Spanien gemeldet sind, zu genehmigen.