Erwägungsgrund 2 32011D0503
Unter Berufung auf eine schwerwiegende Störung des spanischen Arbeitsmarktes unterrichtete Spanien die Kommission am 22. Juli 2011 gemäß Anhang VII Teil 1 Nummer 7 Unterabsatz 3 der Beitrittsakte von 2005, dass es an diesem Tag beschlossen hat, die Beschränkungen des Zugangs rumänischer Staatsangehöriger zum Arbeitsmarkt insbesondere wegen der Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die saisonal bedingte Lage der Landwirtschaft im Sommer wiedereinzuführen; andernfalls würde bis zur Annahme eines Beschlusses durch die Kommission gemäß Anhang VII Nummer 7 Unterabsatz 2 die drohende Zunahme der Zahl der ankommenden rumänischen Arbeitnehmer die Wirksamkeit der wiedereingeführten Beschränkungen gefährden. Gleichzeitig legte die spanische Regierung eine mit Gründen versehene nachträgliche Mitteilung mit Angaben zur Störung des Arbeitsmarktes vor.