Erwägungsgrund 1 32012D0504
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken ist die Rechtsgrundlage für europäische Statistiken. In dieser Verordnung wird die Kommission (Eurostat) als die statistische Stelle der Union bezeichnet, die dafür benannt ist, europäische Statistiken zu entwickeln, zu erstellen und zu verbreiten.