Erwägungsgrund 16 32012D0504
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Eurostat findet die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr Anwendung. Darüber hinaus sollten europäische Statistiken, die auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt werden, erforderlichenfalls nach Geschlechtern aufgeschlüsselt werden.