Erwägungsgrund 14 32012D0504
Der Generaldirektor von Eurostat, der auch der Chefstatistiker ist, sollte die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung hochwertiger europäischer Statistiken gewährleisten. Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Amtsinhabers die Koordinierung der statistischen Tätigkeiten der Kommission zwecks Gewährleistung der Qualität und Minimierung des Berichterstattungsaufwands. Der Chefstatistiker sollte daher auch zur Entwicklung und Erstellung anderer Statistiken gehört werden.