Erwägungsgrund 10 32015D1289
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss gezogen, dass die Verfälschung der Darstellung im Wesentlichen durch eine allein agierende staatliche Einheit Spaniens bewirkt wurde. Diese Aspekte rechtfertigen eine Ermäßigung der Geldbuße.