Erwägungsgrund 12 32015D1289
Unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe e des Delegierten Beschlusses 2012/678/EU hat die Kommission in ihrem Bericht den Schluss gezogen, dass die spanischen statistischen Stellen und alle betroffenen Einheiten im Verlauf der Untersuchung in hohem Maße kooperierten. Diese Aspekte rechtfertigen eine Ermäßigung der Geldbuße.