Erwägungsgrund 3 32015D1289
Am 11. Juli 2014 leitete die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 eine Untersuchung im Hinblick auf die Manipulation von Statistiken in Spanien ein. Die vorläufigen Feststellungen der Untersuchung wurden Spanien wie im Delegierten Beschluss 2012/678/EU vorgesehen am 19. Februar 2015 zur Stellungnahme übermittelt. Spanien legte seine Bemerkungen zu den vorläufigen Feststellungen rechtzeitig vor.