Erwägungsgrund 13 32015D1289
In Anbetracht dieser Umstände sollte die gegen Spanien zu verhängende Geldbuße auf 18,93 Mio. EUR festgesetzt werden —
In Anbetracht dieser Umstände sollte die gegen Spanien zu verhängende Geldbuße auf 18,93 Mio. EUR festgesetzt werden —