Erwägungsgrund 15 32015D1836
Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in eine Liste sollte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden.
Bei allen Beschlüssen über die Aufnahme in eine Liste sollte die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in jedem einzelnen Fall berücksichtigt werden.