Erwägungsgrund 3 32015D1836
Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Januar 2012, in denen der Rat bekräftigte, dass die Union entschlossen ist, an ihrer Strategie, zusätzliche Maßnahmen gegen das Regime zu verhängen, festzuhalten, solange die Repression anhält, hat der Rat am 14. April 2014 erklärt, dass die EU ihre Politik der restriktiven Maßnahmen gegen das Regime so lange fortsetzen wird, wie die Repressionen andauern.