Erwägungsgrund 9 32015D1836
Die syrischen Streitkräfte sind ein zentrales Instrument, mit dem das Regime seine repressive Politik umsetzt und Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts begeht, und von ihren amtierenden Offizieren geht die große Gefahr aus, dass weiterhin derartige Verletzungen begangen werden. Außerdem ist der Rat im spezifischen Kontext der syrischen Streitkräfte zu der Einschätzung gelangt, dass ehemalige höhere Offiziere der Streitkräfte wahrscheinlich weiterhin Einfluss innerhalb des Regimes besitzen. Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass er restriktive Maßnahmen vorsehen sollte, mit denen sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum sowohl von höheren Offizieren der syrischen Streitkräfte als auch von ehemaligen höheren Offizieren der syrischen Streitkräfte, die nach Mai 2011 einen höheren Rang bekleideten, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und mit denen Einreisebeschränkungen gegen diese Personen, wie sie vom Rat identifiziert und in Anhang I aufgeführt wurden, verhängt werden.