Erwägungsgrund 7 32015D1836
Vor dem Hintergrund, dass die Macht in Syrien traditionell auf Familienbasis ausgeübt wird, ist der Rat zu der Einschätzung gelangt, dass die einflussreichen Mitglieder der Familien Assad und Makhlouf das Machtzentrum innerhalb des derzeitigen syrischen Regimes bilden. Der Rat ist der Ansicht, dass er restriktive Maßnahmen vorsehen sollte, mit denen sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum von bestimmten Mitgliedern der Familien Assad und Makhlouf stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und mit denen Einreisebeschränkungen gegen diese Personen, wie sie vom Rat identifiziert und in Anhang I aufgeführt wurden, verhängt werden, damit sowohl das Regime durch Mitglieder der genannten Familien unmittelbar dazu bewogen wird, seine repressive Politik zu ändern, als auch die Gefahr der Umgehung restriktiver Maßnahmen durch Familienmitglieder vermieden wird.