Erwägungsgrund 2 32015D1836
Seitdem hat der Rat das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien durch das syrische Regime weiterhin nachdrücklich verurteilt. Er äußerte wiederholt ernste Besorgnis über die sich verschlechternde Lage in Syrien sowie insbesondere über die weit verbreiteten und systematischen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts.