Erwägungsgrund 8 32015D1836
Die Minister der syrischen Regierung sollten gemeinsam und einzeln als für die vom syrischen Regime verfolgte Repressionspolitik verantwortlich betrachtet werden. Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass ehemalige Minister der syrischen Regierung im spezifischen Kontext des derzeitigen syrischen Regimes wahrscheinlich weiterhin Einfluss innerhalb dieses Regimes besitzen. Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass er restriktive Maßnahmen vorsehen sollte, mit denen sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum sowohl von Ministern innerhalb der syrischen Regierung als auch von Ministern, die nach Mai 2011 im Amt waren, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und mit denen Einreisebeschränkungen gegen diese Personen, wie sie vom Rat identifiziert und in Anhang I aufgeführt wurden, verhängt werden.