Erwägungsgrund 3 32015D0038
Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/17) zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Insbesondere enthält Teil III Titel 2 allgemeine Bestimmungen für ein ordnungsgemäßes Verfahren zum Erlass von Aufsichtsbeschlüssen der EZB.