Art. 80 32016D1351Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente entsteht mit dem ersten Tag des Monats nach dem Sterbemonat oder gegebenenfalls mit dem ersten Tag des Monats nach dem…
Art. 18 Abs. 3 32016R0300VERORDNUNG (EU) 2016/300 DES RATES vom 29. Februar 2016 über die Regelung der Amtsbezüge für hochrangige Amtsträger in der EU
Die Hinterbliebenenversorgung wird von dem ersten Tag des auf den Tod folgenden Kalendermonats an gezahlt. Bei Anwendung des Artikels 16 entsteht der Anspruch…
Art. 11 § 32 Abs. 6 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung entsteht mit dem auf den Todestag des Mitglieds folgenden Tag oder, falls das Mitglied Ruhegeld bezogen hatte, mit…
§ 63 Abs. 1 SGB 7Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Hinterbliebene haben Anspruch auf Der Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 bis 3 besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten…
§ 61 Abs. 1 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Die Leistungen an Hinterbliebene beginnen frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonat. Kinder, die nach dem Versterben der geschädigten…