Art. 153 32016D1351
Vor der ersten Sitzung des Disziplinarrats beauftragt der Vorsitzende ein Mitglied, über den gesamten Disziplinarfall Bericht zu erstatten, und unterrichtet die anderen Mitglieder des Disziplinarrats entsprechend darüber.
Vor der ersten Sitzung des Disziplinarrats beauftragt der Vorsitzende ein Mitglied, über den gesamten Disziplinarfall Bericht zu erstatten, und unterrichtet die anderen Mitglieder des Disziplinarrats entsprechend darüber.