Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit Schreiben vom 13. August 2013 übermittelte die Kommission Frankreich die Stellungnahm eines einzigen Beteiligten, nämlich EDF, vom 29. Juli 2013, mit der Bitte, hierzu Stellung zu nehmen. Am 11. Oktober 2013 äußerte sich Frankreich zu der Stellungnahme von EDF.
Erwägungsgrund 11 32016D0154
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