Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ein Treffen zwischen der Kommission und den französischen Behörden fand am 14. November 2013 statt. Am 15. November 2013 bat die Kommission um neue Informationen und Klarstellungen in Bezug auf die Stellungnahme Frankreichs, die am 23. Dezember 2013 übermittelt wurde.
Erwägungsgrund 13 32016D0154
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