Erwägungsgrund 7 32016D0154
Mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2009 hat das Gericht die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt. Daraufhin zahlte Frankreich den Beihilfebetrag, der 2004 zurückbezahlt worden war, erneut an EDF aus.
Mit seinem Urteil vom 15. Dezember 2009 hat das Gericht die Entscheidung der Kommission für nichtig erklärt. Daraufhin zahlte Frankreich den Beihilfebetrag, der 2004 zurückbezahlt worden war, erneut an EDF aus.