Erwägungsgrund 12 32016D0154
Am 18. Oktober 2013 übermittelte EDF der Kommission eine von einem Beratungsunternehmen (Oxera) angefertigte Studie vom 15. Oktober 2013. Am 22. Oktober 2013 übermittelte die Kommission diese Studie an Frankreich, mit der Bitte, hierzu Stellung zu nehmen. Diese Aufforderung zur Stellungnahme war jedoch mit dem Vorbehalt versehen, dass die Studie mehr als zweieinhalb Monate nach der im Beschluss über die Ausweitung des Verfahrens festgelegten Frist übermittelt worden war und dass sie nach der Entscheidung, in EDF zu investieren, auf die sich Frankreich berief, erstellt worden war. Am 6. November 2013 nahm Frankreich zu der Studie Stellung.