Erwägungsgrund 8 32016D0154
Mit seinem Urteil vom 5. Juni 2012 hat der Gerichtshof das von der Kommission gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen.
Mit seinem Urteil vom 5. Juni 2012 hat der Gerichtshof das von der Kommission gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen.