Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 13. Mai 2014 ersuchte die Kommission Frankreich um Stellungnahme zu dem von EDF übermittelten Rechtsgutachten sowie um Klarstellungen und zusätzliche Informationen, die Frankreich mit Schreiben vom 19. Juni 2014 übermittelte.
Erwägungsgrund 16 32016D0154
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