Beschluss (EU) 2016/154 der Kommission vom 22. Juli 2015 über die staatliche Beihilfe Frankreichs SA.13869 (C 68/2002) (ex NN 80/2002) zugunsten von EDF — Neueinstufung der im Rahmen der Steuerfreigrenze gebildeten Betriebsrücklagen für die Erneuerung des allgemeinen Versorgungsnetzes als Kapital (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 4959) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
In ihrer der Kommission mit Schreiben vom 11. Dezember 2002 übermittelten Stellungnahme haben die französischen Behörden bestritten, dass EDF von einem Steuervorteil profitiert hat, und machen insbesondere geltend, dass die zusätzliche Kapitalerhöhung eine Unterkapitalisierung berichtigt habe und daher gerechtfertigt gewesen sei.
Erwägungsgrund 2 32016D0154
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